Die EK veröffentlichte am 12. September 2006 einen Vorschlag, die aufsichtsrechtlichen Verfahren zur Bewertung geplanter Fusionen und Übernahmen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor zu straffen. Dazu sollen die Richtlinien 92/49/EWG (Dritte Schadenversicherungsrichtlinie), 2002/83/EG (konsolidierte Lebensversicherungsrichtlinie), 2004/39/EG (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), 2005/68/EG (Rückversicherungsrichtlinie) und 2006/48/EG (Eigenkapitalrichtlinie für Banken) geändert werden. Nach Ansicht der EK könnten die Aufsichtsbehörden nach den bestehenden EU-Regeln geplante Fusionen und Übernahmen blockieren, wenn sie zur Auffassung gelangen, dass die „solide und umsichtige Führung“ des zu übernehmenden Unternehmens dadurch gefährdet werden könnte.