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Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (EK) betreffend Verfahrungsregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor

AktuellesEuropäisches Aufsichtsrechtbearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger, FinanzmarktaufsichtsbehördeZFR 2006/53ZFR 2006, 117 Heft 2 v. 20.12.2006

Die EK veröffentlichte am 12. September 2006 einen Vorschlag, die aufsichtsrechtlichen Verfahren zur Bewertung geplanter Fusionen und Übernahmen im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor zu straffen. Dazu sollen die Richtlinien 92/49/EWG (Dritte Schadenversicherungsrichtlinie), 2002/83/EG (konsolidierte Lebensversicherungsrichtlinie), 2004/39/EG (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), 2005/68/EG (Rückversicherungsrichtlinie) und 2006/48/EG (Eigenkapitalrichtlinie für Banken) geändert werden. Nach Ansicht der EK könnten die Aufsichtsbehörden nach den bestehenden EU-Regeln geplante Fusionen und Übernahmen blockieren, wenn sie zur Auffassung gelangen, dass die „solide und umsichtige Führung“ des zu übernehmenden Unternehmens dadurch gefährdet werden könnte.

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