Mit dem VersRÄG 2006 wurden die Rückkaufswerte für Neuverträge ab 2007 erhöht. Der Autor stellt dar, weshalb die gewählte Lösung aus der Perspektive der Aufsicht, der vor allem die Langfristigkeit und Stabilität der Lebensversicherung ein Anliegen ist, ausgewogen ist. Zudem wird auf Detailfragen zur Aufteilungsregelung und die Frage der Anwendbarkeit für Versicherungsunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten eingegangen.