Im Zuge der Gewinnbeteiligungs-V und der geplanten Einführung einer Verordnung über Inhalt und Gliederung des Gewinnplans (gemeinsam mit der Verordnung über die Angemessenheit der Gewinnbeteiligung) sollen auch einige Punkte der VVMGL adaptiert werden. Eine wesentliche Änderung dabei ist, dass bei indexgebundenen Lebensversicherungen eine Vorlage der vollständigen versicherungsmathematischen Grundlagen nicht mehr erforderlich ist, wenn nur eine neue Tranche aufgelegt wird, dh wenn sich nur die Veranlagung der Prämien ändert. Zum Begutachtungsentwurf konnte ebenfalls bis 20. 9. 2006 Stellung genommen werden.