Durch dieses BG werden zum einen die Kompetenzen der FMA zur Verfolgung des unerlaubten Betriebs von Finanzmarktgeschäften sowie zur wirksamen Durchsetzung bestimmter Verhaltenspflichten erweitert und zum anderen die Geschäftsaufsichtsbestimmungen des WAG an die Systematik des BWG angepasst.
IdZ darf auf den Beitrag von Nicolas Raschauer und Alfred Schramm verwiesen werden, der sich zentralen Eckpunkten dieser Novelle widmet.