§ 22 UG, § 103 UG
Der Revisionswerber erachtet sich in seinem subjektiven Recht auf „Ausübung der Lehrbefugnis ‚venia docendi‘ für das Fach ‚Orthopädie und orthopädische Chirurgie‘ an einer weiteren (österreichischen) Universität in demselben Fach“ verletzt.
VwGH, 26.08.2019, Ro 2018/10/0036