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Auflagen; Fremdenrecht; Nebenbestimmungen; Studierendeneigenschaft; Zulassungsbedingungen Studium

RechtsprechungVolltextNovakzfhr 2020/4zfhr 2020, 66 Heft 2 v. 25.4.2020

§ 64 NAG, § 8 NAG-DV, § 64 UG

Die aufrechte Zulassung an einer Universität ist als eine (besondere) Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung „Student“ anzusehen, deren Nichterfüllung zur Abweisung des Antrages führt.

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