§ 64 NAG, § 8 NAG-DV, § 64 UG
Die aufrechte Zulassung an einer Universität ist als eine (besondere) Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung „Student“ anzusehen, deren Nichterfüllung zur Abweisung des Antrages führt.
§ 64 NAG, § 8 NAG-DV, § 64 UG
Die aufrechte Zulassung an einer Universität ist als eine (besondere) Erteilungsvoraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung „Student“ anzusehen, deren Nichterfüllung zur Abweisung des Antrages führt.