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Antragslegitimation; Maßgebende Rechtslage

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2018/12zfhr 2018, 174 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 21 FHStG 1993

Der Rechtsschutz bestimmt sich bei Prüfungen grundsätzlich – außer Übergangsbestimmungen ordnen Anderes an – nach der bei Ablegung der Prüfung geltenden Rechtslage.

VwGH, 31.01.2018, Ra 2017/10/0208

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