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Persönliche Assistenz während eines Hochschulstudiums in einem anderen Mitgliedsstaat

RechtsprechungVolltextScharlerzfhr 2018/12zfhr 2018, 168 Heft 5 v. 1.10.2018

Art 20 AEUV, Art 21 AEUV, §§ 13 und 14 Finnisches Sozialfürsorgegesetz, §§ 1, 3, 8, 8c und 8d Finnisches Gesetz über Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen, Art 19 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Art 1, 3, 9, 11 der Verordnung 883/2004/EG

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