Abstract: Im fachhochschulischen Studienrecht ist unter anderem das sog Institut der „Wiederholung des Studienjahres“ vorgesehen. Im Einzelnen besteht dazu eine Reihe von Rechtsfragen, von denen im Folgenden jene beleuchtet werden soll, die sich damit auseinandersetzt, ob eine derartige Wiederholung auch dann zulässig ist, wenn die abschließende BA- oder MA-Prüfung negativ verlaufen ist.