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Anerkennung von Prüfungen; Aufenthaltsbewilligung Studierende; Nachweis über erbrachte Leistungen

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2017/10zfhr 2017, 121 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 63 NAG, § 64 NAG, § 8 NAGDV, § 75 UG 2002, § 78 UG 2002

Die Anrechnung von (an einer anderen Universität abgelegten) Prüfungen bzw die Anerkennung einer praktischen Tätigkeit, die in einem Sammelzeugnis der Universität aufscheint, kann grundsätzlich für den Nachweis des Studienerfolgs von Bedeutung sein.

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