§ 63 NAG, § 64 NAG, § 8 NAGDV, § 75 UG 2002, § 78 UG 2002
Die Anrechnung von (an einer anderen Universität abgelegten) Prüfungen bzw die Anerkennung einer praktischen Tätigkeit, die in einem Sammelzeugnis der Universität aufscheint, kann grundsätzlich für den Nachweis des Studienerfolgs von Bedeutung sein.