Abstract: Im Jahr 2013 erfolgte eine eingehende Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Lehramtsausbildung. Kernpunkt ist das verpflichtende Zusammenwirken von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten bei der Gestaltung und Durchführung bestimmter Studien. Dabei stellt sich, vor allem vor dem Hintergrund von Günstigkeitsregelungen des Hochschulgesetzes 2005, die Frage nach dem rechtlichen Können und Dürfen von Pädagogischen Hochschulen. Dies soll auf Basis der spezifischen Rahmenbedingungen, im Lichte der institutionellen Ausgangslage, im Wege systematischer und historischer Betrachtungen ausgelotet werden.