Abstract: Die Kooperationsverpflichtung der Pädagogischen Hochschulen mit den Universitäten bedarf einer Abstimmung der unterschiedlichen Studienrechte zur Erlassung eines für alle beteiligten Einrichtungen gleichlautendem Curriculums. Ferner gilt es die Einbindung privater Rechtsträger wie etwa privater Pädagogischer Hochschulen sowie ausländischer Hochschulen mit zu berücksichtigen. In der Folge sollen die wichtigsten Problemzonen im Hinblick auf das Studienrecht kurz skizziert und Lösungsansätze geboten werden.