Abstract: Die Institution des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in der geltenden Form wurde im Jahr 2002 mit dem BGBl I Nr 120/2002 mit einem Rechtsmittelrecht gegen Entscheidungen der universitären Schiedskommissionen ausgestattet, um diskriminierende Personalentscheidungen durch Universitätsorgane im Instanzenzug zu bekämpfen. Seit der gesetzlichen Verankerung dieses Beschwerderechts gab es insgesamt zehn Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof bzw dem Bundesverwaltungsgericht, die mittelbar oder unmittelbar vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen initiiert wurden. Fünf der vom Arbeitskreis eingeleiteten Verfahren sind allein im Jahr 2015 entschieden worden. Im nachfolgenden Beitrag wird die jüngere Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, bei denen jeweils der Vorwurf der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts universitätsrechtsrechtlicher Personalentscheidungen zu klären war, und welche allesamt auf die Initiative des jeweiligen Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen zurückgehen, sowie die Rolle des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in den jeweiligen Verfahren überblicksartig dargestellt.