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Aufenthaltsbewilligung Studierender aus Drittstaaten

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2016/4zfhr 2016, 28 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 64 NAG, § 8 NAG-DV

Erteilungsvoraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung Studierender aus Drittstaaten ist die aufrechte Zulassung an einer inländischen Universität bzw Hochschule.

VwGH, 12.10.2015, Ra 2015/22/0118

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