AuskunftspflichtG § 1 Abs 2, AVG § 35, B-VG Art 20 Abs 4
Ob im Einzelfall die begehrte Auskunft unter dem Gesichtspunkt des Vorranges der übrigen
AuskunftspflichtG § 1 Abs 2, AVG § 35, B-VG Art 20 Abs 4
Ob im Einzelfall die begehrte Auskunft unter dem Gesichtspunkt des Vorranges der übrigen