Abstract: Das UG 2002 brachte gegenüber dem UOG 1993 wichtige Weiterentwicklungen im Bereich der Autonomie der Universitäten, welche die Qualität der Personal- und Budgetentscheidungen wesentlich verbesserte. Die Organisationsfreiheit auf Fakultäts- und Institutsebene sowie im administrativen Bereich erlaubt einen Organisationsaufbau, der relevante Wissenschaftsentwicklungen gut abdecken und effiziente Strukturen fördern kann. Eine Governance mit „hard accountability“ wird ermöglicht. Zu beachten ist jedenfalls die Schaffung von geeigneten Kommunikationsstrukturen.