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Habilitationskommission; Beweiswürdigung

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2015/5zfhr 2015, 31 Heft 1 v. 1.2.2015

UG 2002 § 103

Bei widersprechenden Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen eines Habilitationsverfahrens hat die Habilitationskommission bei der Beweiswürdigung den „inneren Wahrheitsgehalt“ der Beurteilungsgrundlagen zu ermitteln und ihre Entscheidungserwägungen im Einzelnen darzulegen.

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