FHStG § 2, FHStG § 10, B-VG Art 20
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Studierenden einer Fachhochschule gegen ein E-Mail betreffend die Verweigerung der beantragten Wiederholung eines Studienjahres mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; keine hoheitliche Befugnis zu bescheidförmiger Entscheidung der – als juristische Person des privaten Rechts eingerichteten – Fachhochschule.