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Doppelte Mindeststudiendauer; Ex-lege-Beendigung

RechtsprechungVolltextNovakzfhr 2014/5zfhr 2014, 49 Heft 2 v. 1.4.2014

AStG § 16, HG 2005 § 35, HG 2005 § 36, HG 2005 § 58 59, HG 2005 § 82

Gemäß § 59 Abs 2 HG 2005 „gilt“ das Studium bei Vorliegen einer der in den Z 1 bis 6 normierten Voraussetzungen „als beendet“. Die Bestimmung des § 59 Abs 2 HochschulG 2005 normiert Fälle, in denen das Studium kraft unwiderleglicher Fiktion ex lege endet.

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