Der Kl war gleichzeitig unselbständig und selbständig beschäftigt und sowohl nach dem ASVG als auch dem GSVG pflichtversichert. Während des Bezugs von Krankengeld von der ÖGK erhielt er Übergangsgeld von der SVS. Fraglich war, ob der Bezug des Übergangsgeldes zum Ruhen des Krankengeldes führe.