Eine Volksschullehrerin war in den letzten 15 Jahren weit überwiegend als Elementarpädagogin tätig. Fraglich war, ob die Tätigkeit als Elementarpädagogin den Berufsschutz als Volksschullehrerin erhalten hat.
Eine Volksschullehrerin war in den letzten 15 Jahren weit überwiegend als Elementarpädagogin tätig. Fraglich war, ob die Tätigkeit als Elementarpädagogin den Berufsschutz als Volksschullehrerin erhalten hat.