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In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Versicherungszeiten sind entsprechend den Rechtsvorschriften des anderen Mitgliedstaates zu berücksichtigen

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2024/82ZAS-Judikatur 2024, 269 Heft 5 v. 19.9.2024

Mit Bescheid wies das AMS den Antrag des RevWerbers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld mangels Erfüllung der Anwartschaft ab. Der RevWerber wandte dagegen ein, dass seine in Deutschland zurückgelegten Zeiten selbständiger Tätigkeit nicht berücksichtigt worden wären.

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