Der Kl wurden in ihrem Dienstvertrag ihre früheren Dienstzeiten als Vordienstzeiten angerechnet. 2022 erhielt sie eine Mitteilung über die Neuberechnung ihres Besoldungsdienstalters, wonach sich dieses aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung um ein Jahr und acht Monate verringere. Die Kl klagte auf Beibehaltung ihres Besoldungsdienstalters. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab.