Die Kl war bei der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEO) in Wien beschäftigt und machte vor österreichischen Gerichten beendigungsbedingt Ansprüche aus ihrem AV geltend. Die Klage wurde von den Vorinstanzen abgewiesen, da das Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der IAEO dieser weitreichende Immunitäten zusichere.