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Das Unterlassen einer Bewerbung wegen des Fehlens einer in der Stellenausschreibung geforderten Voraussetzung stellt eine Vereitelungshandlung dar

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturStella WeberZAS-Judikatur 2024/37ZAS-Judikatur 2024, 91 Heft 2 v. 14.3.2024

Einem Arbeitslosen wurde die Notstandshilfe entzogen, da er sich nicht um die ihm vom AMS zugewiesene Beschäftigung an den niederösterreichischen Pflege- und Betreuungszentren beworben hatte. Er berief sich darauf, dass nach dem Stellenangebot nur Personen mit einem Impf- oder Immunitätsnachweis eingestellt würden, über den er jedoch nicht verfüge. Das BVwG gab der Beschwerde statt.

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