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Berechnung des Abschlags bei Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitspension in eine Alterspension nach Erwerb weiterer Beitragszeiten

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2024/33ZAS-Judikatur 2024, 90 Heft 2 v. 14.3.2024

Der Kl bezog eine um 13,8 % verminderte Erwerbsunfähigkeitspension. Während des Bezugs erwarb er bis zum Regelpensionsalter weitere Beitragsmonate aus Erwerbstätigkeit. Mit Erreichen des Regelpensionsalters stellte er einen Antrag auf Umwandlung der Erwerbsunfähigkeitspension in eine Alterspension. Fraglich war, ob der bei der Erwerbsunfähigkeitspension gem § 5 Abs 2 APG auferlegte Abschlag von 13,8 % auch bei den Beitragsmonaten der Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen ist.

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