vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Familienzeitbonus gebührt auch bei Fortsetzung des DV mit neuem DG

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2023/74ZAS-Judikatur 2023, 299 Heft 6 v. 10.11.2023

Der Kl vereinbarte mit seinem DG nach Kündigung des DV Familienzeit anlässlich der Geburt seines Kindes. Die Familienzeit endete zum selben Zeitpunkt wie das DV. Unmittelbar daran ging der Kl ein neues DV ein. Das BerG wies die Klage auf Gewährung von Familienzeitbonus ab, da dieser voraussetze, dass die konkret zuvor ausgeübte Erwerbstätigkeit nach der Familienzeit wieder aufgenommen werden müsse.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!