vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zeitguthaben ist keine Insolvenzforderung

Höchstgerichte - neueste TrendsJudikaturInes Kager, Peter C. SchöffmannZAS-Judikatur 2023/64ZAS-Judikatur 2023, 296 - 297 Heft 6 v. 10.11.2023

Zwischen den Arbeitsvertragsparteien bestand eine Zeitausgleichsvereinbarung. Während des aufrechten Arbeitsvertrages wurde über das Vermögen der AG ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Arbeitsvertrag blieb auch über die Aufhebung des Verfahrens hinaus aufrecht. Im Sanierungsplan wurde eine Quote von 23 % vorgesehen. Strittig war, ob auch offenes Zeitguthaben der Sanierungsplanquote unterliegt. Die Vorinstanzen bejahten dies.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!