Mit 1. 1. 2024 ist in Österreich das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz - FlexKapGG) (FN ) in Kraft getreten und hat damit eine neue Kapitalgesellschaftsform etabliert. Mit der Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, den besonderen Anliegen innovativer, rasch wachsender Unternehmen (va Start-Ups) entgegenzukommen und insb in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten zu können. Ein zentrales Anliegen war dabei die Schaffung einer attraktiven Form der Mitarbeiterbeteiligung durch sog Unternehmenswert-Anteile. (FN )Der folgende Beitrag vermittelt eine Übersicht über die mit den Unternehmenswert-Anteilen verbundenen Rechtsfragen. (FN ) Es zeigt sich, dass diese neue Form der Mitarbeiterbeteiligung sowohl aus arbeits- als auch gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht Vorteile gegenüber den bisher gängigen Modellen bietet. Allerdings birgt die Doppelstellung als AN und Gesellschafter gewisse Problemfelder, weshalb eine durchdachte und präzise vertragliche Ausgestaltung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sowie des Gesellschaftsvertrags unverzichtbar ist.