Der Beitrag beleuchtet die Zulässigkeit der Bezugsumwandlung aus arbeitsrechtlicher Sicht und die damit verbundenen abgabenrechtlichen Konsequenzen. Sowohl der zeitliche Aspekt als auch zwingende Mindestentgelte bedürfen einer besonderen Auseinandersetzung. Zudem zeigt sich, dass immer noch Unterschiede in der abgabenrechtlichen Behandlung zu verorten sind.
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