Für AG gestaltet sich die Suche nach qualifizierten AN immer schwieriger. Selbst wenn ein geeigneter AN gefunden ist, gilt es, diesen zu halten. Der vorliegende Beitrag verschafft einen Überblick, welche entgeltrechtlichen Anreizmöglichkeiten in diesem Zusammenhang in Betracht kommen und welche rechtlichen Implikationen bei der Ausgestaltung und Auswahl zu beachten sind. Das "passende" Entlohnungsmodell hängt neben der rechtlichen Komponente maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen AG sowie den mit der Entlohnung verfolgten Zielen ab. Unabhängig vom individuellen Entlohnungsmodell ist gerade in diesem weitgehend der Privatautonomie unterliegenden Bereich eine genaue und präzise schriftliche Vertragsgestaltung zu empfehlen, um allfälligen Streitigkeiten vorzubeugen, das Entstehen betrieblicher Übungen zu vermeiden und dem AG einen gewissen Handlungsspielraum zu erhalten.