Das AZG verschafft Teilzeit-AN Sicherheit über die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit und schützt sie vor Benachteiligungen.Teilzeitarbeit muss auf einer vertraglichen Einigung beruhen.Für Mehrarbeit ist grundsätzlich ein Zuschlag von 25 % zu bezahlen.
Schlagwörter:
Teilzeit; Mehrarbeit; Zuschlag.