In der COVID-19-Krise hat sich staatlich geförderte Kurzarbeit als das gängigste Mittel zur vorübergehenden Überbrückung wirtschaftlicher Schwierigkeiten etabliert. Die Kurzarbeitsbeihilfe soll Arbeitslosigkeit verhindern. Dennoch müssen AG mitunter aus betriebswirtschaftlichen Gründen zusätzlich Personal abbauen oder zumindest Personalkosten dauerhaft reduzieren. Dieser Beitrag untersucht, ob und inwieweit derartige Restrukturierungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der durch die Kurzarbeit vorgegebenen rechtlichen Schranken zulässig sind.