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Nachschieben von Anfechtungsgründen im Kündigungsanfechtungsverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2021/6ZAS 2021, 38 - 41 Heft 1 v. 15.1.2021

§ 105 Abs 4 ArbVG; §§ 84 ff ZPO

Die Kündigungsanfechtungsgründe sind innerhalb der Anfechtungsfrist geltend zu machen.

Das Nachschieben von Anfechtungsgründen ist unzulässig und eine Klageänderung durch Geltendmachung eines neuen Anfechtungsgrundes ausgeschlossen.

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