A Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus (BGBl I 2019/84)
Für kleine Pensions- oder für Ausgleichszulagenbezieher wird ein Bonus geschaffen: Bei Vorliegen von 360 Beitragsmonaten (30 Jahre) der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhöht sich der Einzelrichtsatz auf künftig Euro 1.