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Nachübermittlungspflichten von Melde-, SV- und Lohnunterlagen bei grenzüberschreitender Entsendung (AVRAG)

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2019/51ZAS 2019, 283 - 287 Heft 5 v. 13.9.2019

Bereitzuhalten sind jene Unterlagen, die für die Beurteilung der Einhaltung der Lohnvorschriften von besonderer Bedeutung sind.

Die Kontrollverpflichtung der Abgabenbehörde bleibt auch dann bestehen, wenn die Bereithaltung am Arbeits(Einsatz-)ort zumutbar war und der AG durch die Nichtbereithaltung bereits eine Verwaltungsübertretung begangen hat.

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