Zusammenfassung: Das ASG Wien thematisiert vorliegend, ob in Bezug auf Krankenbettunterlagen begrifflich ein Heilbehelf oder ein Hilfsmittel vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 137 ASVG; § 154 ASVG
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Zusammenfassung: Das ASG Wien thematisiert vorliegend, ob in Bezug auf Krankenbettunterlagen begrifflich ein Heilbehelf oder ein Hilfsmittel vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 137 ASVG; § 154 ASVG
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