Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich das ASG Wien der Frage zu, ob eine Anscheinsvollmacht vorliegt und unter welchen Voraussetzungen ein Vorteil iSd § 1016 ABGB anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1016 ABGB; § 1029 ABGB
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Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich das ASG Wien der Frage zu, ob eine Anscheinsvollmacht vorliegt und unter welchen Voraussetzungen ein Vorteil iSd § 1016 ABGB anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1016 ABGB; § 1029 ABGB
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