Zusammenfassung: Vorliegend klärt das OLG Wien, unter welchen Voraussetzungen bei Verzögerung einer Zahlung "bloß" die gesetzlichen Zinsen hinzuzurechnen sind. Wie weit reicht der Maßstab in Hinblick auf die Kenntnis betreffend die Zahlungspflicht eines Dienstgebers.
Rechtsgrundlagen: § 49a ASGG