§ 30 ArbVG
Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob der normative Teil einer Betriebsvereinbarung ordnungsgemäß kundgemacht wird, wenn im Intranet ein "Link" zum Inhalt der Vereinbarung bereitgestellt wird.
OGH 8 ObA 3/12t
§ 30 ArbVG
Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob der normative Teil einer Betriebsvereinbarung ordnungsgemäß kundgemacht wird, wenn im Intranet ein "Link" zum Inhalt der Vereinbarung bereitgestellt wird.
OGH 8 ObA 3/12t