§ 2 DHG; § 1302 ABGB
Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Schadenersatzpflicht von privilegierten und nicht haftungsbegünstigten Dritten iZm Scheinlieferungen von Schrott zu.
OGH 8 ObA 24/12f
§ 2 DHG; § 1302 ABGB
Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Schadenersatzpflicht von privilegierten und nicht haftungsbegünstigten Dritten iZm Scheinlieferungen von Schrott zu.
OGH 8 ObA 24/12f