Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat hatte mit dieser Entscheidung die Frage zu würdigen, wann der Verjährungsbeginn bei Pensionsschaden wegen zu geringer Abführung von Beitragsleistungen und damit einhergehenden Meldepflichtverletzungen zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1293 ABGB; § 1489 ABGB; § 225 ASVG