Zusammenfassung: Der erkennende Senat geht mit seiner Entscheidung auf die Frage ein, wer die Kosten für einen Krankentransport zu tragen hat, wenn ein Krankenwagen zwar angefordert, der Transport aber dann doch nicht durchgeführt wird.
Rechtsgrundlagen: § 135 Abs 4 ASVG; § 144 Abs 5 ASVG