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Nur beschränkte diplomatische Immunität in Arbeitsrechtsstreitigkeiten

ArbeitsrechtJudikaturDaniela Krömer (Bearbeitung)ZASB 2012/144ZASB 2012, 261 Heft 5 v. 1.9.2012

VO 2001/44

Vorliegender Entscheidung wohnt in ihrem Kern die Frage inne, ob eine Botschaft als Zweigniederlassung iSd VO 2001/44 zu werten ist und ob sich diese darüber hinaus in Bezug auf die Geltendmachung von Überstunden eines Kraftfahrers auf diplomatische Immunität berufen kann.

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