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Abgrenzung der "sonstigen Mittel" von den Heilbehelfen

SozialversicherungsrechtJudikaturHelmuth Tades (Bearbeitung)ZASB 2012/135ZASB 2012, 259 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Das entscheidende Landesgericht thematisiert mit seiner Entscheidung inhaltlich die Frage, ob ein Blutdruckmessgerät als Heilbehelf iSd § 137 ASVG zu sehen ist. Wo liegt die Abgrenzungsmethodik zu einem "sonstigen Mittel"?

Rechtsgrundlagen: § 136 ASVG

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