In Bezug auf einen Anspruch auf Altersrente einer Wanderarbeitnehmerin befasst sich der EuGH in dieser Sache mit der Berücksichtigung von in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Kindererziehungszeiten.
EuGH C-522/10
In Bezug auf einen Anspruch auf Altersrente einer Wanderarbeitnehmerin befasst sich der EuGH in dieser Sache mit der Berücksichtigung von in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Kindererziehungszeiten.
EuGH C-522/10