§ 97 Abs 1 Z 1 ArbVG; § 144 ArbVG
Der VfGH hebt mit seiner Entscheidung den Bescheid einer Schlichtungsstelle, betreffend eine BV zur Verhinderung von Mobbing, auf mit der Begründung, die Behörde hätte damit ihre Zuständigkeit überschritten.
VfGH 4.3.2011, B 1338/10