Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das Gericht in Hinblick auf den Umfang der Unfallversicherung mit der Berücksichtigung von Vorschädigungen und Schadensanlagen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 205 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das Gericht in Hinblick auf den Umfang der Unfallversicherung mit der Berücksichtigung von Vorschädigungen und Schadensanlagen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 205 ASVG
Schlagwörter: