Zusammenfassung: In Hinblick auf Umfang und Reichweite der Unfallversicherung befasst sich die erkennende Instanz mit der Theorie der wesentlichen Bedingung näher.
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf Umfang und Reichweite der Unfallversicherung befasst sich die erkennende Instanz mit der Theorie der wesentlichen Bedingung näher.
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG
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