Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht mit der Zulässigkeit und der Umwandlung einer ordentlichen in eine außerordentliche Revision zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 502 ZPO
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Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht mit der Zulässigkeit und der Umwandlung einer ordentlichen in eine außerordentliche Revision zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: § 502 ZPO
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